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AGB

Mieten. Planen.
Klar geregelt.

Die rechtlichen Grundlagen für Vermietung, Durchführung und Nutzung der Leistungen von miet.world.

Stand: 18.05.2026
AGB als PDF öffnen

Anbieter und Vertragspartner

Vertragspartner für sämtliche unter der Marke „miet.world“ angebotenen Leistungen ist:

Arturas Sarauskas
Birkenweg 9
64665 Alsbach-Hähnlein
Deutschland
Mobile: +49 (174) 5 65 98 90
E-Mail: info@miet.world
USt-IdNr.: wird nach Erteilung ergänzt

miet.world ist eine Marke von Arturas Sarauskas.

1. Vertragsgegenstand

Die unter der Marke „miet.world“ angebotenen Leistungen werden durch Arturas Sarauskas erbracht.

miet.world vermietet technische Geräte und Ausstattung für Veranstaltungen, insbesondere für temporäre Einsätze im Innen- und Außenbereich.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der individuellen Vereinbarung bzw. Auftragsbestätigung.

2. Vertragsschluss

Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.

Ein Vertrag kommt erst durch eine ausdrückliche Bestätigung durch Arturas Sarauskas zustande.

3. Lieferung, Übergabe und Gefahrübergang

Die Übergabe der Mietgegenstände erfolgt am vereinbarten Ort.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs sowie der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe auf den Mieter über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Übergabe am Firmensitz, am Veranstaltungsort oder durch Dritte erfolgt.

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Übergabe unverzüglich auf Vollständigkeit und erkennbare Mängel zu prüfen.

4. Nutzung der Mietgegenstände

Die Nutzung der Mietgegenstände erfolgt eigenverantwortlich durch den Mieter, sofern kein gesonderter Service vereinbart wurde.

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände sachgemäß zu verwenden und vor Beschädigung, Verlust, Witterungseinflüssen sowie unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen.

Der Einsatz erfolgt auf eigene Verantwortung, insbesondere bei Veranstaltungen mit Publikumsverkehr.

5. Veranstaltungsverantwortung und Verkehrssicherung

Der Mieter ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung sowie die Einhaltung sämtlicher Sicherheits-, Verkehrs- und Verkehrssicherungspflichten verantwortlich.

Dies gilt insbesondere bei Veranstaltungen mit Publikumsverkehr.

Der Mieter ist verpflichtet, sämtliche erforderlichen behördlichen Genehmigungen eigenständig einzuholen.

Die Haftung von Arturas Sarauskas ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.

6. Versicherungsschutz des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet, eigenständig für einen ausreichenden Versicherungsschutz im Zusammenhang mit der Veranstaltung sowie der Nutzung der Mietgegenstände zu sorgen.

Dies gilt insbesondere für Veranstaltungen mit Publikumsverkehr, Außenveranstaltungen sowie Veranstaltungen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial.

7. Witterung und Außenveranstaltungen

Bei Veranstaltungen im Außenbereich trägt der Mieter das vollständige Risiko für Witterungseinflüsse, insbesondere Regen, Wind, Sturm und Hitze.

Der Mieter ist verpflichtet, geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Für Schäden infolge unzureichender Sicherung haftet der Mieter.

Der Betrieb der Mietgegenstände ist bei gefährlichen Wetterlagen unverzüglich einzustellen.

8. Infrastruktur und Stromversorgung

Der Mieter ist für die Bereitstellung einer geeigneten Stromversorgung sowie der notwendigen Infrastruktur verantwortlich.

Für Schäden oder Ausfälle infolge ungeeigneter oder fehlerhafter Stromversorgung übernimmt Arturas Sarauskas keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.

9. Schäden, Verlust und Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für sämtliche Schäden an den Mietgegenständen, die während der Mietdauer entstehen, unabhängig davon, ob diese durch ihn selbst oder durch Dritte verursacht wurden.

Bei Verlust oder irreparabler Beschädigung ist der aktuelle Wiederbeschaffungswert einschließlich Beschaffungskosten zu ersetzen. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.

10. Weitergabe an Dritte

Eine Weitergabe der Mietgegenstände an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Arturas Sarauskas unzulässig.

11. Mietdauer und Rückgabe

Die Mietgegenstände sind zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.

Bei verspäteter Rückgabe ist Arturas Sarauskas berechtigt, eine zusätzliche Nutzungsentschädigung zu berechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

12. Preise und Zahlung

Es gelten die vereinbarten Preise.

Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag sofort ohne Abzug fällig.

13. Sicherheitsleistung (Kaution)

Arturas Sarauskas ist berechtigt, vor Übergabe eine angemessene Sicherheitsleistung (Kaution) zu verlangen.

Diese dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis. Die Rückzahlung erfolgt nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietgegenstände.

14. Widerrufsrecht

Verbrauchern steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Das Widerrufsrecht ist jedoch ausgeschlossen bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

Dies gilt insbesondere für die Vermietung von Event- und Veranstaltungstechnik für einen konkret gebuchten Termin.

15. Stornierung

Eine Stornierung der Buchung ist grundsätzlich möglich.

Im Falle einer Stornierung durch den Mieter gelten folgende Gebühren:

  • bis 14 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei
  • 13 bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50 % des vereinbarten Mietpreises
  • 6 bis 2 Tage vor Mietbeginn: 80 % des vereinbarten Mietpreises
  • weniger als 48 Stunden vor Mietbeginn: 100 % des vereinbarten Mietpreises

Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung bei Arturas Sarauskas.

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

16. Höhere Gewalt

Bei Ereignissen höherer Gewalt, insbesondere Unwetter, behördlichen Maßnahmen oder Ausfall wesentlicher Infrastruktur, besteht keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.

17. Haftung von Arturas Sarauskas

Die Haftung von Arturas Sarauskas ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

18. Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Darmstadt.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

19. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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